Im Jahr 2020 gab es sehr viele Ereignisse, die auf die Pflegeberufe eingewirkt haben. Darunter zählt als erstes natürlich die Corona Pandemie. Der Pflegeberuf hatte dadurch in der Öffentlichkeit mehr Interesse und auch Wertschätzung auf sich gezogen, welches der Berufsgruppe insgesamt guttat. Diese Wertschätzung wurde zum Teil auch mit tatsächlichen Bonuszahlungen faktisch gezeigt und somit für die Pflegenden spürbar.
Nun gibt es im Gesundheitswesen ab 2020 sehr viele Veränderungen, die mit dem nachstehenden Artikel beschrieben werden.
Generalistische Pflege ab 2020 auf dem Weg
Der wichtigste Aspekt ist also, dass die drei bisherigen Berufsfelder Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in in eine generalistische Pflegeausbildung zusammengefasst wird. Der Beruf wird künftig als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann betitelt. Das hat sehr viele Vorteile, die auch praktischer Natur sind. Diese Vorteile lassen sich anhand der Interessenvertreter unterteilen und für Sie folgendermaßen darstellen:
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Pflegefachkräfte:
Die Pflegekräfte sind nun nicht mehr unter Entscheidungsdruck, welche Schwerpunktausbildung sie wählen müssen. Sie lernen alle wichtigen Aspekte der Krankenpflege und dessen Zielgruppen kennen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es Kinder oder ältere Menschen sind. Sie können sich entspannt auf die Ausbildung einlassen und dann erst später entscheiden, in welchem Bereich sie arbeiten möchten. Zusätzlich kommt hinzu, dass sie später wieder wechseln könnten, wenn ihnen der ursprünglich gewählte Bereich oder die jeweilige Altersgruppe doch nicht mehr zusagt. Selbst in der EU dürfen sie arbeiten, wenn sie Lust auf die Ferne verspüren und die Pflege auch mal in einer ganz anderen Kultur anwenden möchten. Denn die Ausbildung ist an die EU-Anforderungen angelehnt, sodass sie in allen EU-Ländern anerkannt wird.
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Arbeitgeber:
Die Arbeitgeber haben nun mehr Möglichkeiten, aus einem größeren Bewerberpool zu schöpfen. Ihr persönliche Pflegenotstand, bei dem sie die offenen Stellen nicht besetzen konnten, fällt nun zusehends von ihren Schultern. Gerade auch Heime oder ambulante Dienste, die ältere Menschen zu Hause aufsuchen und dort pflegen, haben nun mehr Chancen, viele Bewerber für sich als Arbeitgeber zu begeistern. Sie müssen nun keine Umschulungen, intensivere Lehrgänge finanzieren oder von den Bewerbern selbst fordern, die sie vielleicht nur abschrecken könnten. Zudem ist der Gehaltsforderungsdruck seitens der Bewerber nun eher abgemildert, da sich wieder mehr Bewerber und somit Konkurrenten auf dem Markt befinden.
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Gesetzgeber:
Der Gesetzgeber hat sich selbst einen großen Dienst getan, denn er war bei dem Thema Pflegenotstand ebenso unter Druck. Hat dieser zwar versucht, auch ausländische Pflegekräfte auf dem Markt zu ziehen, wird dies durch die breite Öffnung nun besser zusammen von innen und außen gelingen. Denn auch die ausländischen Pflegekräfte mussten sich nach den Bedingungen richten und wurden eher für Betreuungen und Altenpflege vorgesehen. Die ersten wichtigen Schritte sind also gemacht und eine Entspannung wird sich schon bald durch die breite Öffnung einstellen.
Bei aller Maßnahmenbekämpfungen seitens der Regierung hat dennoch die Ausbildung und der Beruf als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann sehr viele Vorteile für die Durchführenden. Denn die älteren und pflegebedürftigen Menschen werden künftig mehr, da die Lebenserwartung erfreulicherweise stetig steigt. Dies mag an mehreren Faktoren liegen. Bessere Ernährung, rücklaufende schlechtere Gewohnheiten wie Rauchen usw. gehören dazu.
Das vorherige Beispiel zeigt bereits, in welche Richtung es genau geht. Wenn Sie noch nicht genau wissen, wo die Pflegefachmänner/ -frauen später arbeiten könnten, hilft diese abschließende Aufstellung für eine Gesamtübersicht:
- Krankenhäusern, Facharztpraxen oder Gesundheitszentren
- bei ambulanten Pflegediensten
- Fachkliniken wie Psychiatrien, Suchtkliniken etc.
- Reha-Kliniken mit Pflegebedarf
- Altenwohn- und -pflegeheimen
- Einrichtungen mit Kurzzeitpflege
- Hospizen
- Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen
- Krankenabteilungen oder in Hospitälern von Schiffen
Neue Untergrenzen für Personal in Krankenhäuser
Die Arbeitsbedingungen und somit die Personalausstattungen sollen sich grundsätzlich für das Pflegepersonal in 2020 verbessern. Ein Pflegenotstand zeigt sich nicht isoliert einfach dadurch, dass Stellen unbesetzt bleiben. Das hat nämlich weitreichende Folgen auf die übrigen Kollegen, die diese Lücken durch Mehrleistungen schließen müssen. Bisher galten Untergrenzen lediglich für die Bereiche Intensivmedizin, Kardiologie, Geriatrie sowie Unfallchirurgie. In anderen Bereichen wurden sie bisher nicht angewandt, obwohl die Arbeitsbelastungen dort auch sehr hoch waren. Ab bereits dem 01.01.2020 gelten also mehr Untergrenzen in den folgenden Bereichen:
- Herzchirurgie,
- Neurologie,
- Neurologische Schlaganfalleinheiten („Stroke Units“) sowie
- Neurologische Frührehabilitation
Zudem werden nun ab Januar auch die bereits bestehenden Untergrenzen nach oben korrigiert. Sie sind als maximale Anzahl der Patienten zu Pflegekräften festgelegt. Beispielsweise kommen künftig in einer neurologische Schlaganfalleinheiten („Stroke Units“) in der Tagesschicht höchstens drei Patienten. In der Nachtschicht sind es etwas mehr und dürfen dann fünf Patienten je Pflegekraft behandelt werden.
Bezahlung und höhere Mindestlöhne in 2020
Die Bezahlung richtet sich grundsätzlich nach dem Träger, bei dem der Pflegefachmann/ -frau beschäftigt sein wird. Es gibt dabei den öffentlichen Dienst, der meistens bei Krankenhäusern üblich ist, kirchliche oder auch private Träger. Letztere finden sich vorwiegend bei ambulanten und stationären Pflegeinrichtungen wieder.
Da die Tätigkeiten oftmals Schichtarbeit auferlegen, gibt es entsprechende Schichtzulagen, wie beispielsweise Nacht- und Wochenendschichten. Diese Zulagen sind sehr attraktiv. Je nach Träger und Art der Hilfen wird auch eine Form von Bereitschaftszulage gewährt, die nicht unbedingt eine Tätigkeit nach sich ziehen muss. Wie der Name bereits verlauten lässt, ist sie eine Art „Rufbereitschaft“ für den Fall, dass Patienten oder Klienten die Hilfe eines Pflegenden benötigen sollten.
Zu den Änderungen in 2020 gehört ebenso, dass die Mindestlöhne angehoben wurden. Die Pflegekommission hat sich auf solche Mindestlöhne für Pflegekräfte in der Altenpflege geeinigt. Ab dem 1. Juli 2020 sollen diese Gehälter für Pflegehilfskräfte in Ost- und Westdeutschland in vier Schritten steigen. Einheitlich sind es dann 12,55 Euro pro Stunde, die bis zum 1 April 2022 erreicht werden sollen.
Fazit zu den Änderungen
Die Möglichkeiten sind also groß, in der Pflege einen sicheren und zukunftsträchtigen Job zu bekommen. Die Reform ist eine wichtige Maßnahme, um viele Interessen unterschiedlichster Interessengruppen zu verbinden. Insbesondere ist der Pflegeberuf durch die Reform attraktiver geworden, da die Pflegenden nun noch mehr auswählen und entscheiden dürfen. Zudem können sie später persönlich oder aus Altersgründen entscheiden, ob sie in andere Bereiche wechseln möchten, die innerhalb der Pflege nicht so körperlich anstrengend sind.
Wo zuvor noch Hürden waren, sind nun Möglichkeiten entstanden, die von einer sehr großen Flexibilität gekennzeichnet sind. Das sind positive Signale für die Interessierten an der Pflegeausbildung, die für eine latente aber wichtige Jobgarantie sprechen. Sie müssen die Ausbildung abschließen und ihren Job gut machen, dann werden sie immer einen Arbeitgeber finden, der auch regional in ihrer Nähe zu finden sein wird.