Mit dem Thema „Aktive Sterbehilfe“ haben wir uns bereits ausführlich in einem anderen Artikel beschäftigt. Heute möchten wie Sie über eine aktuelle Debatte um das Sterbehilfe-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts informieren. Die Fakten: Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar, auch wenn der Patient explizit geäußert hat, dass er sterben möchte. Offiziell begeht der Helfer dann den Straftatbestand der Tötung auf Verlangen.
Staat könnte den Erwerb tödlicher Medikamente erlauben
Mit dem Urteil vom 2. März 2017 könnte der Staat in Extremfällen verpflichtet sein, unheilbar erkrankten und leidenden Patienten den Erwerb tödlicher Medikamente zu gestatten. Die Richter und Richterinnen des Bundesverwaltungsgerichts stellten mit dem Urteil fest: Die Ablehnung der Herausgabe einer tödlichen Dosis ohne nähere Prüfung der Umstände sei rechtswidrig. Eine Abgabe zu Suizidzwecken soll grundsätzlich ausgeschlossen bleiben. Aber sie lässt sich angesichts der Grundrechte auf Handlungsfreiheit und Menschenwürde nicht vollkommen ausschließen.
Im Einzelnen bedeutet das u.a.:
- Der Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung ist grundsätzlich nicht erlaubnisfähig.
- Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Menschen, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben enden soll. Vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln.
- Im Hinblick auf dieses Grundrecht ist Paragraf 5 Absatz 1 Nr. 6 Betäubungsmittelgesetz dahin auszulegen, dass der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung mit dem Zweck des Gesetzes ausnahmsweise vereinbar ist, wenn sich der suizidwillige Erwerber wegen einer schweren und unheilbaren Erkrankung in einer extremen Notlage befindet.
In der Praxis spielt das Sterbehilfe-Urteil keine Rolle
Bürger können damit einen Rechtsanspruch auf Hilfe beim Sterben geltend machen, der allerdings in der Praxis bislang nicht eingelöst werden konnte. Grund: Laut Recherchen der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ ignoriert das Bundesgesundheitsministerium das Urteil. Es folgt damit der ethisch-politischen Linie von Hermann Gröhe (CDU), dem Vorgänger von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Gröhe hatte betont, dass der Staat „niemals zum Helfeshelfer einer Selbsttötung werden“ dürfe. Eine wie wir finden nicht zu akzeptierende Situation, denn wie Tagesspiegel Autor Jost Müller-Neuhof treffend schreibt: „Ob und welche Sterbehilfe ratsam oder ethisch vertretbar ist, ob und wenn ja wie Behörden eine Rolle spielen sollten, darüber mag man politisch und gesellschaftlich streiten. Worüber es eigentlich keinen Streit geben kann: dass Behörden rechtskräftige Urteile vollziehen“.
Sie sehen es bleibt spannend in dieser Thematik und wir werden natürlich versuchen Sie auch weiterhin auf dem Laufenden zu halten. Wie stehen Sie zum Thema “Aktive Sterbehilfe” – schreiben Sie uns gern einen Kommentar und diskutieren Sie mit uns! Weitere wertvolle Informationen zum Thema “Sterben” finden Sie in unserer Ratgeberrubrik: Vom Leben und vom Sterben!