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Ob es darum geht, Barrieren zu reduzieren oder das Zuhause sicherer zu gestalten – der Staat bietet verschiedene Förderprogramme, um die finanziellen Belastungen solcher Maßnahmen zu mindern. In diesem Ratgeberartikel erläutern wir die wichtigsten Fördermöglichkeiten. Wir unterscheiden dabei zwischen Förderungen ohne Pflegegrad, zu denen der KfW Kredit 159 und der KfW Investitionszuschuss 455-B zählen, und Förderungen mit Pflegegrad, wie den Zuschuss der Pflegekasse.

Für die Generation 59plus hat das Thema Wohnen im Alter noch einmal eine ganz andere Dimension und will gut geplant und entschieden sein. Bildquelle: © Bine Bellmann
Für die Generation 59plus hat das Thema Wohnen im Alter noch einmal eine ganz andere Dimension und will gut geplant und entschieden sein. Bildquelle: © Bine Bellmann

Förderungen ohne Pflegegrad – Die Maßnahmen der KfW

Viele Maßnahmen zur altersgerechten Anpassung von Wohnräumen können bereits in Angriff genommen werden, bevor eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Die KfW Bank bietet dafür zwei besonders attraktive Förderprogramme: den KfW Kredit 159 und den KfW Investitionszuschuss 455-B.

KfW Kredit 159: Günstige Finanzierung leicht gemacht

Der KfW Kredit 159 ist ein zinsgünstiges Darlehen, um altersgerechte Umbauten in Wohngebäuden zu unterstützen. Das Programm richtet sich an Eigentümer von Wohnimmobilien, die Barrieren abbauen möchten, um länger selbstständig zu Hause leben zu können.

Die maximale Höhe des Kredits liegt bei 50.000 Euro pro Wohneinheit und die Laufzeit liegt zwischen 4 bis 30 Jahre.

Förderfähige Maßnahmen für den KfW Kredit 159

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem:

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  • Der Einbau von barrierefreien Zugängen, wie Rampen oder breiten Türen.
  • Der Einbau eines Treppenlifts.
  • Die Installation von bodengleichen Duschen und rutschfesten Böden.
  • Der Einbau einer altersgerechten Toilette mit erhöhter Sitzfläche und Stützen

Weitere förderfähige Maßnahmen finden Sie bei dem Merkblatt der KfW.

Antragstellung und Ablauf

Die Beantragung des KfW Kredits 159 erfolgt über die Hausbank. Es ist wichtig, dass die Antragstellung vor Beginn der Umbaumaßnahmen erfolgt, da eine nachträgliche Förderung ausgeschlossen ist. Nach der Genehmigung durch die KfW kann der Umbau beginnen, und die Auszahlung erfolgt in der Regel in mehreren Raten, abhängig vom Fortschritt der Bauarbeiten.

KfW Investitionszuschuss 455-B: Direkte Zuschüsse für den barrierefreien Umbau

Neben dem zinsgünstigen Kredit bietet die KfW auch direkte Zuschüsse an. Auch der KfW Investitionszuschuss 455-B richtet sich an Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien, die ihre Wohnungen oder Häuser barrierefrei umbauen möchten. Im Unterschied zum Kredit handelt es sich hier um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Der Investitionszuschuss deckt bei einzelnen Modernisierungsmaßnahmen bis zu 10 % der förderfähigen Kosten ab, wobei der Höchstbetrag bei 2.500 Euro liegt. Wenn Sie jedoch eine umfassende Umgestaltung zu einem „altersgerechten Haus“ planen, kann der Zuschuss sogar bis zu 12,5 % der Gesamtkosten betragen, mit einer maximalen Förderung von 6.250 Euro.

Förderfähige Maßnahmen

Die förderfähigen Maßnahmen des Investitionszuschuss sind gleich wie bei dem Kredit. Das bedeutet, es zählen unter anderem Treppenlifte, Umbauten zum altersgerechten Badezimmer, und seniorengerechte Sanitäranlagen dazu.

Antragstellung und Voraussetzungen

Die Beantragung des KfW-Investitionszuschusses 455-B erfolgt online direkt bei der KfW. Auch hier gilt, dass der Antrag vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden muss. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation der Maßnahmen ist Voraussetzung, um den Zuschuss zu erhalten. Die KfW prüft im Anschluss die Antragsunterlagen und gewährt den Zuschuss, wenn alle Anforderungen erfüllt sind.

Förderungen mit Pflegegrad – Unterstützung durch die Pflegekasse

Für pflegebedürftige Personen gibt es eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung und zwar durch die Pflegekasse. Der Zuschuss der Pflegekasse ist sogar noch höher als der Zuschuss der KfW für Einzelmaßnahmen.

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und pflegebedürftige Person. Wenn beispielsweise in einem Haushalt ein Ehepaar lebt, welche beide pflegebedürftig sind, so wäre hier die maximale Förderung pro Maßnahme bis zu 8.000 Euro.

Die maximale Grenze liegt bei 4 Personen pro Haushalt und somit bei 16.000 Euro.

Unsere Mobilität ist nach der Gesundheit das wichtigste Gut - Dank unterschiedlicher Föderungen durch die KfW können wir notwendige Umbauten auf den Weg bringen. Bildquelle: © Getty Images / Unsplash.com
Unsere Mobilität ist nach der Gesundheit das wichtigste Gut – Dank unterschiedlicher Föderungen durch die KfW können wir notwendige Umbauten auf den Weg bringen. Bildquelle: © Getty Images / Unsplash.com

Förderfähige Maßnahmen

Die förderfähigen Maßnahmen sind auch hier ähnlich zu denen der KfW. Unter anderem sind es die Folgenden:

  • Der Einbau von Haltegriffen und Stützvorrichtungen in Badezimmern.
  • Der Umbau von Duschen und Toiletten, um sie für Rollstuhlfahrer nutzbar zu machen.
  • Der Einbau von Treppenliften oder Aufzügen, um die Erreichbarkeit verschiedener Etagen zu gewährleisten.
  • Die Umgestaltung der Wohnräume, um sie rollstuhlgerecht zu machen.

Voraussetzungen und Antragstellung

Um den Zuschuss der Pflegekasse zu erhalten, muss eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegen (mindestens Pflegegrad 1). Falls dieser noch nicht vorhanden ist, wird ein Antrag direkt bei der Pflegekasse gestellt.

Auch der Antrag für die Förderung wird direkt bei der Pflegekasse eingereicht. Und auch hier gilt wieder: Der Antrag muss vor der Maßnahme gestellt werden. Erst nach der Genehmigung kann die Maßnahme umgesetzt werden.

Kann der Zuschuss der Pflegekasse mit dem Investitionszuschuss der KfW kombiniert werden?

Um das Beste aus den verfügbaren Förderungen herauszuholen, stellt sich vielen die Frage, ob sich der Investitionszuschuss der KfW mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren lässt. Leider ist dies nicht möglich. Dennoch gibt es eine empfehlenswerte Vorgehensweise, um die finanzielle Unterstützung optimal zu nutzen.

Zunächst sollten Sie den Zuschuss der Pflegekasse beantragen, da dieser bei Einzelmaßnahmen in der Regel höher ausfällt. Sollte Ihr Antrag bei der Pflegekasse abgelehnt werden, können Sie im nächsten Schritt den Investitionszuschuss der KfW in Anspruch nehmen. Mit dieser Strategie maximieren Sie Ihre Chancen auf Fördermittel.

Fazit: Gut geplant ist halb modernisiert

Altersgerechte Modernisierungen sind ein wichtiger Schritt, um ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause auch im Alter zu ermöglichen. Die verschiedenen Fördermöglichkeiten der KfW und der Pflegekasse bieten eine wertvolle Unterstützung, um die finanziellen Herausforderungen solcher Umbauten zu meistern. Wenn ein Pflegegrad vorherrscht, empfiehlt es sich zuerst den Antrag auf Förderung bei der Pflegekasse zu stellen, da dieser meist höher ausfällt.

Mehr kompetente und unabhängige Informationen finden Sie immer aktuell auf folgender Webseite: https://altersgerecht-modernisieren.de/

 

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