Haben Sie schon Ihr Testament geschrieben? Falls nicht, sind Sie in guter Gesellschaft. Laut einer Umfrage von Statista hat nur jeder fünfte Mensch in Deutschland ein aktuelles und gültiges Testament. Das mag damit zusammenhängen, dass der Tod ein Tabuthema ist, das wir gerne verdrängen. Wenn wir an das Lebensende denken, gibt es aber wichtige Entscheidungen. Diese sollten wir unseren Angehörigen und Freunden abnehmen. Oft ist die trauernde Familie von der Frage überfordert, ob der Verstorbene sich eine Erd- oder Feuerbestattung gewünscht hat – oder lieber in einem Bestattungswald die letzte Ruhe finden wollte.
Mit einer Bestattungsverfügung können Sie bindend festlegen, auf welchem Friedhof Sie beerdigt werden möchten oder ob es lieber ein Bestattungswald sein soll. Auch welche Musik bei der Trauerfeier gespielt wird und ob es eine Todesanzeige in der Lokalzeitung geben soll, kann darin vermerkt werden. Im Zeitalter von Internet und Social Media sollten Sie noch an mehr Sachen denken. Dafür gibt es mittlerweile sogar einen Begriff, nämlich das digitale Vermächtnis.
Was ist das digitale Vermächtnis?
Worum geht es beim digitalen Vermächtnis? Ganz einfach: um Ihr Onlineerbe. Statt in einem Papierordner nach Daten über eine Versicherung oder Bankverbindung zu suchen, ist der „Papierkram“ im digitalen Zeitalter für die Erben komplizierter geworden.
Dann stellen sich etwa folgende Fragen:
- Wo sind die Zugangsdaten für das Onlinebanking zu finden?
- Über welche E-Mail-Adresse wurde der Mobilfunkvertrag abgeschlossen?
- Und zu guter Letzt: Was soll mit dem Facebook- oder Instagram-Konto passieren?
Wer darf das digitale Vermächtnis verwalten?
Um den digitalen Nachlass zu ordnen, stellen Sie zunächst eine Liste all Ihrer Onlinekonten zusammen. Denken Sie an alle Banken, bei denen Sie Kunde sind und notieren Sie Ihre Versicherungen. Dann geht es an die Telefonverträge und Ihre E-Mail-Konten. Viele Menschen haben mehr als eine E-Mail-Adresse. Vergessen Sie auch nicht die Streamingdienste wie Netflix und Zugangsdaten für Social Media. Falls Sie digitale Zeitungen oder Magazine abonniert haben, gehören diese Zugangsdaten ebenfalls in Ihr Verzeichnis. Die Verbraucherzentrale hat eine Liste angelegt, die Sie ausfüllen und in Papierform sicher verwahren können. Als Ort der Aufbewahrung bietet sich ein Tresor oder Ihr Schließfach bei der Bank an. Als Nächstes sollten Sie überlegen, in wessen Hände Sie Ihren digitalen Nachlass legen möchten.
Dieser Person Ihres Vertrauens erteilen Sie eine Vollmacht und informieren sie darüber, wo sie die Liste findet. Benachrichtigen Sie zudem Ihre Familie oder potenzielle Erben, wie Sie Ihr digitales Vermächtnis regeln.
Vollmachten für das digitale Vermächtnis erteilen und keine Fragen offen lassen
Die Verbraucherzentrale hat eine Muster-Vollmacht entwickelt, mit der Sie den Menschen Ihrer Wahl bevollmächtigen. Ähnlich wie beim Testament müssen Sie die Vollmacht mit Ort und Datum versehen und unterschreiben. Wichtig ist die Formulierung, dass die Vollmacht über den Tod hinaus Gültigkeit haben soll. Eine solche Vollmacht kann auch hilfreich sein, falls Sie vorübergehend schwer krank sind. Die Vollmacht erleichtert vieles, falls Sie sich für längere Zeit nicht um Ihre digitalen Angelegenheiten kümmern können.
In unserer Gesellschaft sind der Tod und das Sterben leider immer noch Tabuthemen. Je weniger wir darüber sprechen, desto mehr offene Fragen lassen wir unseren Angehörigen und Freunden zurück. Und die ungeklärten Fragen können ins Geld gehen. Sofern Ihre Verträge nicht fristgerecht gekündigt werden, laufen diese auch nach Ihrem Tod weiter. Landen die Rechnungen oder Mahnungen in einem E-Mail-Konto, auf das die Erben keinen Zugriff haben, kann das zu einem Problem werden. Noch kniffliger wird es in einem „Smart Home“, wenn auf einmal die Heizung nicht mehr funktioniert. Daher sollte der Technikfuchs der Familie auch seine Verwandten in das Geheimnis der Steuerung einweihen.
Für das Facebook-Profil einen Nachlasskontakt bestimmen
Auf manchen Plattformen können Sie festlegen, was mit ihrem Nutzerkonto passieren soll. In Facebook dürfen Sie einen Nachlasskontakt bestimmen. Die Person kann Ihr Profil löschen oder in den Gedenkzustand versetzen. Dann erscheint vor dem Namen des verstorbenen Menschen auf dem Profil „In Erinnerung an“ und die Beiträge bleiben erhalten. Freunde und Familie können ihre Erinnerungen in der Chronik teilen, zumindest, sofern die Privatsphäre-Einstellungen des Profils das erlauben. Damit Missbrauch ausgeschlossen wird, müssen die Erben der Plattform eine Sterbeurkunde oder ihren Erbschein vorlegen.
Auch für Ihre Google-Konten können Sie festlegen, was mit den Daten nach Ihrem Tod passieren soll. Im Kontoinaktivitätsmanager von Google lässt sich bestimmen, wer auf die E-Mails und weitere Daten Zugriff haben soll oder ob das Konto gelöscht wird.
Unsere Welt ist schnelllebig geworden. Wenn Sie eine Übersicht Ihrer Onlineaktivitäten angelegt haben, sollten Sie diese jedes Jahr in die Hand nehmen. Streichen Sie Konten, die es nicht mehr gibt und ergänzen Sie Verträge, die Sie neu abgeschlossen haben. Damit behalten Sie auch selbst besser den Überblick und finden vielleicht Verträge, die Sie nicht mehr benötigen.
Haben Sie sich schon an das Thema digitales Vermächtnis gewagt? Wie sind Sie vorgegangen, um Ihren digitalen Nachlass zu regeln?