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Ein Aligner, der häufig auch als transparente Zahnspange oder durchsichtige Zahnschiene bezeichnet wird, kommt im Gegensatz zu einer klassischen losen oder festen Zahnspange ohne Draht aus. Dennoch arbeitet er wie diese mit Druck, um die Zähne von Erwachsenen bei leichten bis mittelschweren Fehlstellungen in die gewünschte Position zu verschieben. Dabei müssen allerdings mehrere Monate Zeit bei einer durchschnittlichen Tragedauer von 22 Stunden eingeplant werden. Und auch darüber hinaus gilt es, einige Dinge zu beachten: Wer kann überhaupt auf eine Zahnschiene zur Zahnkorrektur zurückgreifen? Mit welchen Kosten muss man rechnen? Und worauf ist im Sinne der Patientensicherheit noch vor dem Behandlungsbeginn zu achten?

Wann kommt eine Aligner-Behandlung infrage?

Eine Aligner-Therapie mit Zahnschienen  kommt tendenziell für alle Erwachsenen infrage,

  • in deren Gebiss sich keine Milchzähne mehr befinden,
  • die Zahnkronen, aber keine Brücken tragen und
  • deren Zähne frei von Karies, Zahnstein und anderen Zahnerkrankungen

sind.

Ferner ist festzuhalten, dass bei Zahnlücken aufgrund von Zahnverlust(en) genau geprüft werden muss, inwiefern die Anwendung eines Aligners grundsätzlich möglich ist. In diesem Zusammenhang erweisen sich eine Voruntersuchung sowie ein Beratungsgespräch bei einem speziell geschulten Zahnarzt als unbedingt erforderlich. Nur er kann einschätzen, ob die individuell vorhandene Zahnfehlstellung mittels Zahnschienen-Therapie behandelt werden kann.

In diesem Rahmen ist die Einstufung der erforderlichen Zahnkorrektur nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen von Bedeutung. Dabei werden fünf verschiedene Schweregrade von leichten bis zu schweren und aus medizinischen Gründen zwingend zeitnah zu korrigierenden Fehlstellungen unterschieden. Die meisten mittels Aligner behandelbaren Fehlstellungen fallen in die Gruppen 1 und 2, unter Umständen auch 3.

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Die Erstgenannten werden dabei von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen mehrheitlich als kosmetische, nicht aber medizinisch notwendigerweise zu behandelnde Fehlstellungen bewertet, was deutliche Auswirkungen auf die Übernahme der Zahnschiene Kosten hat.

Zu den Mahlzeiten nehmen Sie die Aligner heraus und setzen Sie dann danach wieder ein. Bildquelle: © Aurela Redenica / Unsplash.com
Zu den Mahlzeiten nehmen Sie die Aligner heraus und setzen Sie dann danach wieder ein. Bildquelle: © Aurela Redenica / Unsplash.com

Tragen Kranken- und Zahnzusatzversicherungen die Kosten für eine Aligner-Therapie?

Geht man von einer Behandlung mit leichteren Fehlstellungen aus, liegen die Preise für eine Zahnkorrektur mittels transparenter Zahnschiene von privaten Anbietern bei etwa 1.600 €. Für umfangreichere Korrekturen können die Kosten jedoch unter ungünstigen Gegebenheiten auf gut 6.500 € steigen. Kosten, die sicherlich nicht jeder in vollem Umfang tragen möchte und sich daher sinnvollerweise bezüglich einer Übernahmemöglichkeit durch Krankenkassen und/oder Zahnzusatzversicherungen informiert.

Doch tatsächlich ist es so, dass man für die Aligner-Therapie häufig selbst aufkommen muss. Die Gründe dafür sind vielfältig.

  • Sowohl bei gesetzlichen als auch privaten Krankenkassen gehören kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene oft nicht zum Leistungsangebot. Erst recht nicht, wenn diese nicht auf einer medizinischen Notwendigkeit, sondern nur auf dem Wunsch nach der Verbesserung der Ästhetik des Lächelns Jedenfalls nach Einstufung innerhalb der kieferorthopädischen Indikationsgruppen.
  • Bei privaten Zahnzusatzversicherungen ist ebenfalls abzuklären, ob diese die Zahnkorrektur mithilfe von transparenten Zahnschienen übernimmt. Das hängt oftmals vom individuell gewählten Tarif ab, weshalb schon vor dem Vertragsabschluss darauf geachtet werden sollte, wenn eine spätere potenzielle Aligner-Therapie im Raum steht.
  • Ebenfalls wichtig: Um überhaupt die Chance auf eine rückwirkende (Teil-) Kostenerstattung zu haben, muss ein Vorgespräch bei einem Dentisten erfolgen und ein Behandlungs-und-Kostenplan aufgestellt und bei den Kassen / Versicherungen eingereicht werden. Nur wenn diese bereits vor dem Behandlungsbeginn zustimmen, besteht die Option, hinterher Geld zurückzuerhalten.

Wer haftet im Zweifelsfall?

Gerade in Bezug auf private Anbieter ist es laut Bundeszahnärztekammer und Verbraucherzentralen sinnvoll, sich vor dem Vertragsabschluss sorgfältig mit der Gewährleistung der Patientensicherheit zu befassen. Welcher konkrete Zahnarzt übernimmt die Behandlung? Und welche Praxis vor Ort stellt eine regelmäßige und umfangreiche persönliche Überprüfung der Behandlung sicher, sodass diese bei Schwierigkeiten zeitnah reagiert? Außerdem sollte unbedingt geklärt werden, wer im Haftungsfall bei Behandlungsfehlern zuständig ist. Sicher ist sicher – auch bei der Aligner-Therapie.

 

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