Die gesetzliche Einlagensicherung auf dem Prüfstand – ein Kurzüberblick
Das Vertrauen der Gläubiger in die Banken ist oft groß. Der durchschnittliche Bürger, der Geld auf seinem Bankkonto deponiert hat, vertraut darauf, dass es dort sicher angelegt ist. Das ist jedoch weniger selbstverständlich als man meint.
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Bank sollen deren Gläubiger vor Kapitalverlusten durch die Einlagensicherung geschützt werden. Die Basis dieses Schutzes stellt die sogenannte gesetzliche Einlagensicherung dar. Sie ist im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) geregelt. Dieses sieht vor, dass die Einlagen von Bankkunden durch eine Solidargemeinschaft der Banken geschützt werden. Das bedeutet, dass eine inländische Bank einer Entschädigungseinrichtung angehören muss. Ohne diese würde sie nicht zum Geschäftsbetrieb zugelassen. Bei Zahlungsunfähigkeit einer Bank erhält der Kunde dieser Bank sein Geld von der Entschädigungseinrichtung zurück. Der so für den Kunden erwirkte Einlagenschutz umfasst Sicht- (Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten), Termin-(Festgelder) und Spareinlagen einschließlich der auf den Kundennamen laufender Sparbriefe. Inhaberschuldverschreibungen, Anleihen und Zertifikate werden hingegen nicht geschützt.
Gesetz gilt nicht bei allen Banken
Auch unterliegen keinesfalls alle Banken in Deutschland dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Deutsche Zweigniederlassungen ausländischer Banken sind davon ausgenommen. Sofern Ihre Bank der deutschen Einlagensicherung nicht unterliegt, sollten Sie sich also über deren Einlagensicherung informieren.
Auch bei Kreditinstituten, die dem EAEG unterliegen, ist der Schutz eingeschränkt: Beträge über 100.000 Euro pro Person werden nicht gesichert bzw. entschädigt. Um größere Guthaben unter den Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung zu stellen, können Sie ihr Gesamtguthaben auf mehrere Kreditinstitute oder mehrere Kontoinhaber verteilen. Eine zusätzliche Möglichkeit stellt die Gründung einer BGB-Gesellschaft dar, da die Guthaben einer solchen Gesellschaft ebenfalls bis zu 100.000 Euro geschützt werden.
Vorsicht ist hingegen bei Guthaben in Fremdwährungen wie US-Dollar und Schweizer Franken geboten, da diese nicht geschützt sind. Das Gesetz schützt ausschließlich Guthaben in Euro oder in anderen Währungen eines EU-Mitgliedstaates.
Die gesetzliche Einlagensicherung wird auf freiwilliger Basis von vielen Kreditinstituten um weitere Sicherungsleistungen erweitert. Diese freiwilligen Sicherungssysteme haben zwar bisher hervorragend funktioniert, aber die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung im Schadensfall besteht nicht.
Autor: Dipl. Kfm. (FH) Peter Kugel
Herr Kugel ist geschäftsführender Vorstand des unabhängigen Vermögensverwaltungsinstitutes PRIVALOR AG und betreut seit mehr als 25 Jahren vermögende Privat- und Geschäftskunden in der Strukturierung Ihrer Anlagewerte.
Quelle und weiterführende Informationen zum Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz finden Sie hier