Ist beim Erben Geld im Spiel gibt es in Familien leicht Streit, auch wenn sich das Familienleben zuvor harmonisch gestaltete. Die gesetzliche Erbfolge ist kompliziert: Wer seinen Willen gewahrt haben möchte, sollte sich damit auseinandersetzen und gegebenenfalls juristischen Rat einholen.
Kümmerte sich ein Kind alleine um die verstorbene Mutter, scheint ihm das Erbe zuzustehen. Doch seine Geschwister haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss aktiv eingefordert werden. Legt ein Witwer in seinem Testament fest, dass nur eines seiner Kinder erben soll, bekäme nach seinem Tod das begünstigte Kind drei Viertel seines Vermögens und das ungeliebte Kind ein Viertel. Das Viertel ergibt sich aus der Hälfte des Anteils, den das Kind ohne Testament bekommen hätte.
Erbschaft: Wie lautet die gesetzliche Erbfolge?
Liegen weder ein Testament noch ein Erbvertrag des Verstorbenen vor, regelt die gesetzliche Erbfolge, wer welche Ansprüche auf ein Erbe hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet die Verwandten nach der Nähe zum Erblasser. Kinder sind Verwandte erster Ordnung, die Eltern zweiter Ordnung und entferntere Verwandte dritter und weiterer Ordnungen. Hinterlässt der Verstorbene Kinder, gehen seine eigenen Eltern sowie weitere Verwandte leer aus. Lebt ein potenzieller Erbe nicht mehr, treten seine Nachfahren in die Erbfolge ein. Somit sind Bruder oder Schwester nur dann erbberechtigt, falls die vorrangig erbberechtigte Mutter oder der Vater nicht mehr leben und sie als deren Kinder eintreten.
Wie viel erbt die Witwe oder der Witwer?
Sind keine Kinder, aber ein Ehepartner vorhanden, teilt dieser die Erbschaft mit noch lebenden Eltern, Großeltern oder Geschwistern des Verstorbenen. Abhängig davon, wie viele erbberechtigte Verwandte welcher Ordnung es gibt, erbt die Witwe oder der Witwer zwischen einem Viertel und der Hälfte des Vermögens. Das gilt für den Fall, dass kein anderslautender Letzter Wille vorliegt, beispielsweise in Form eines Berliner Testaments. Selbst mit Berliner Testament kann ein Kind dem überlebenden Ehegatten einen Teil des Erbes als Pflichtteil streitig machen. Enthält das Testament eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel, bekommt das Kind auch im zweiten Todesfall nur den Pflichtteil. Sollte niemand mehr aus der Familie am Leben sein, wird der Witwer oder die Witwe zum Alleinerben.
Wer wird Erbe, der Tierschutzverein oder das Land Niedersachsen?
Mithilfe eines Testaments kann der Erblasser sein Vermögen dem Tierschutzverein hinterlassen. Das verhindert jedoch nicht, dass Verwandte ihren Pflichtteil einfordern. Sind die Familienverhältnisse zerrüttet, kann ein Mensch dies in seinem Testament zum Ausdruck bringen und einen Verwandten enterben, der Anspruch auf seinen Pflichtteil erheben könnte. Der Gesetzgeber hat dem Enterben enge Grenzen gesetzt und lässt dies beispielsweise nur bei Angriffen auf das Leben des Erblassers oder sonstigen schweren Straftaten zu. Die schiere Enttäuschung über das vermeintlich undankbare und missratene Kind reicht als Grund nicht aus.
An wen geht jedoch das Vermögen, wenn ein Mensch ohne Familienangehörigen stirbt oder seine potenziellen Erben das Erbe ausschlagen? Ohne Testament erbt das Bundesland, in dem der Verstorbene lebte oder starb. Die Oberfinanzdirektion kümmert sich um den Nachlass. Lebte sie oder er zuletzt im Ausland, fällt die Erbschaft an den Bund. Es lohnt sich also auch als Alleinstehende(r) ein Testament zu verfassen, sollte man vermeiden wollen, dass das Erbe an das Bundesland oder den Bund fällt. Schulden erbt der Staat in keinem Fall, sodass eventuelle Gläubiger leer ausgehen.