Sich mit Krankheit, Gebrechlichkeit oder gar dem Tod auseinanderzusetzen, fällt nicht leicht. Wer gesund und munter ist, empfindet das Thema als weit weg und beschließt, sich später darum zu kümmern. Leider oder zum Glück können wir nicht in die Zukunft schauen und wissen nicht, wann ein Unfall oder eine Krankheit unser Leben grundlegend verändert. Solange wir im Vollbesitz unserer geistigen Kräfte sind und uns mitteilen können, treffen wir unsere eigenen Entscheidungen. Kritisch wird es jedoch, wenn der Mensch vorübergehend oder längerfristig nicht mehr kommunizieren kann, zum Beispiel, weil sie oder er im Koma liegt. Um für den Fall der Fälle alles zu regeln, empfiehlt sich eine Betreuungsverfügung, die mitunter auch Betreuungsvollmacht genannt wird.
Wer benötigt eine Betreuungsverfügung?
Dieses Schriftstück ist keinesfalls nur für allein lebende Menschen ohne Angehörige wichtig. Verheiratet zu sein oder Kinder zu haben bedeutet nicht, dass wichtige Entscheidungen automatisch Ehepartner oder Kinder treffen dürfen, wenn der Mensch im rechtlichen Sinne einwilligungsunfähig wird. Das Betreuungsgericht (früher: Vormundschaftsgericht) bestimmt den Betreuer. Dabei kann es sich um Angehörige handeln, es ist aber nicht zwingend der Fall. Liegt jedoch eine rechtsgültige Vorsorgevollmacht vor, kommt der Fall in der Regel nicht vor das Betreuungsgericht.
Das setzt allerdings voraus, dass sich die Vollmacht umfassend auf alle Lebensbereiche der Vermögens- und/oder Personensorge bezieht. Damit ist gemeint, dass der Bevollmächtigte sowohl über finanzielle Themen entscheiden darf als auch über medizinische Fragen. Der Wille des Patienten in medizinischen Fragen sollte idealerweise in der Patientenverfügung detailliert geregelt sein.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
Vielleicht liegt Ihnen mittlerweile die Frage auf der Zunge, worin der Unterschied zur Vorsorgevollmacht besteht. In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer für Sie Entscheidungen treffen soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Zudem können Sie explizit Menschen ausschließen, die Sie nicht als Betreuer wünschen. Überlegen Sie genau, wer sich für diese Aufgabe eignet. Wohnt Ihr Kind weit weg, kommt es als Betreuer nicht infrage. Zudem gilt es zu überlegen, ob der Angehörige körperlich und seelisch dazu in der Lage ist oder ihn die Aufgabe überfordert.
Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht dient die Betreuungsverfügung dazu, die vom Gericht festgelegte Betreuung zu gestalten, also die eigenen Wünsche und Vorstellungen einzubringen. Ein weiterer Unterschied ist, dass Sie eine Betreuungsverfügung selbst dann noch formulieren können, wenn Sie durch Krankheit nicht mehr voll geschäftsfähig sind. Zu empfehlen ist es jedoch nicht – jeder Mensch sollte sich bereits grundlegende Gedanken machen, wenn er geistig noch vollständig klar ist.
Wer über keine Vertrauensperson verfügt, der er eine Vollmacht erteilen möchte, für den kann eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein. In diesem Fall wird der gewünschte Betreuer vom Gericht eingesetzt und kontrolliert. Gerade bei alleinstehenden Menschen, die vermögend sind, kann das wichtig sein.
Wie bewahre ich die Betreuungsverfügung auf?
Informieren Sie Ihre Angehörigen oder den potenziellen Betreuer darüber, wo sich das Schriftstück findet – oder übergeben Sie es direkt dem gewünschten Betreuer. Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt einen Eintrag im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vor. Gegen Gebühr trägt die Kammer ein, dass die Betreuungsverfügung existiert und wo sie sich befindet. Im Standardfall belaufen sich die Kosten für die Eintragung auf knapp 20 Euro. Wählen Sie einen gut zu beschreibenden und leicht zu findenden Ort der Aufbewahrung in Ihrer Wohnung. Bevor das Betreuungsgericht eine Entscheidung trifft, fragt es bei der Kammer nach, ob ein Eintrag vorliegt.
Wichtige Informationen zur Betreuungsverfügung im Überblick
- Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich auch gleich um Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kümmern. Zu wissen, dass im Falle einer schlimmen Krankheit oder eines schweren Unfalls alles Wichtige geregelt ist, gibt ein beruhigendes Gefühl. Damit tun Sie sich und ihren Angehörigen einen Gefallen.
- Kostenfreie Vordrucke einer Betreuungsverfügung finden Sie auf der Website des Bundesanzeigers: https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/vorsorgevollmacht/formulare-und-muster.html.
- Sie müssen das Formular nicht verwenden und können die Betreuungsverfügung auch in Ihren Worten schriftlich verfassen. Wichtig ist, dass das Dokument mit Ort, Datum und Unterschrift versehen wird.
- Eine Telefonsprechstunde zum Thema bietet das Justizportal Nordrhein-Westfalen an: http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/FGG/Betreuungsverfahren/index.php