Beeindruckend: Rund 13 Millionen ältere Menschen engagieren sich in über 100 Verbänden für ihre Interessen. Politisch sind Tausende von ihnen außerdem in Seniorenvertretungen und dem Seniorenbeirat vieler Städte und Gemeinden aktiv.
Das ist auch gut so, denn in Zeiten des demografischen Wandels ist das sehr wichtig. Themen wie Rente, Pflege, Mobilität sowie gesundes und aktives Altern müssen zunehmend mehr im Fokus der politischen Gestaltungsprozesse stehen. Natürlich darf dies nicht zum Nachteil der jüngeren Generation geschehen. Im Idealfall führen der respektvolle Austausch und der demokratische Kompromiss zu Entscheidungen, mit denen alle gut leben können. Unter anderem dafür setzen sich die Mitglieder eines Seniorenbeirats ein. Dieser wird wahlweise auch Seniorenvertretung oder -rat genannt und tritt mit seinem wertvollen gesellschaftlichen Engagement ein.
Der Seniorenbeirat ist ein wichtiger Interessensvertreter
Im Vordergrund ihrer Arbeit steht die Interessen älterer Menschen ab 60 Jahren gegenüber Rat und Verwaltung von Städten und Verwaltungen zu vertreten. Jede Kommune entscheidet nach einem Antrag des Gemeinderats eigenständig darüber, ob eine Seniorenvertretung zugelassen wird. Organisationsformen, Zusammensetzung, Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten der Seniorenvertretungen sind ebenso unterschiedlich wie ihre Ausstattung mit finanziellen Mitteln oder Räumlichkeiten.
Der Seniorenbeirat ist in der Regel ehrenamtlich, parteilos, konfessionsneutral tätig und verfolgt gemeinnützige Zwecke. Die Mitglieder sind wichtige Gesprächspartner für die allgemein gewählten Parlamentarier und werden entweder in Urwahl durch die Altersgruppe gewählt oder als Delegierte von Verbänden, Vereinen und in diesem Themenspektrum aktive andere Gruppierungen entsandt.
Seniorenbeiräte übernehmen vielfältige Aufgaben:
– Vertretung von Interessen und Anliegen der älteren Bürgerinnen und Bürger wie die altersgerechte Verkehrsplanung im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs, altengerechte Freizeit- und Sportmöglichkeiten und ein Gesundheitswesen, das mehr als nur die gesetzliche Versorgung ermöglicht.
– Beratung und Information zu Themen wie Recht, Pflege, Rente und vielen anderen Lebensbereichen.
– Anregen von Initiativen zur Selbsthilfe, Bearbeitung und Weiterleitung von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.
– Öffentlichkeitsarbeit zur Akzeptanz und Unterstützung durch Öffentlichkeit, Medien und Politik, um für die Bedürfnisse der älteren Generation zu sensibilisieren.
– Die Solidarität zwischen der älteren und jüngeren Generation und eine inklusive Gesellschaft auf allen Ebenen zu fördern.
1972 wurde in Altena in Westfalen eine der ersten Seniorenvertretungen bundesweit gegründet. Um das gesellschaftliche Engagement älterer Bürger zu stärken, haben Städte wie Berlin und Hamburg ein Seniorenmitwirkungsgesetz verabschiedet. In einigen Bundesländern wird die Tätigkeit durch die Regierung als Beitrag zum bürgerschaftlichen Engagement systematisch gefördert; z. B. in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt.
Anmerkung: Der Seniorenflashmob in Düsseldorf wird z. B. aktiv vom Seniorenrat der Stadt Düsseldorf unterstützt!