Immer mehr Kunden möchten ihre Renten- oder Lebensversicherung loswerden. Dabei sollten Sie allerdings nicht auf die „klassische“ Kündigung setzen, sondern den „ewigen Widerruf“ des Vertrages ins Auge fassen. Denn durch das dahinterstehende Lebensversicherung BGH Urteil können Sie Ihre Police oft noch Jahrzehnte nach ihrem Abschluss auflösen – und das mit erheblichen Gewinnen. Wir zeigen, wie Sie richtig vorgehen!
Lebensversicherung ohne BGH Urteil auflösen: Die teure Kündigung
Möchten Sie Ihre Lebensversicherung ohne BGH Urteil auflösen, kommt hierfür in erster Linie die Kündigung des Vertrages infrage. Diese erklären Sie – je nach Vorgabe im Versicherungsvertrag – schriftlich oder per Mail gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Dabei müssen Sie Form und Frist, die jeder Versicherer selbst vorgeben kann, einhalten. In der Regel können Sie eine laufende Lebensversicherung nur zum Ende eines Versicherungsjahres auflösen.
Die Kündigung einer Lebensversicherung ist allerdings meist keine gute Idee. Denn sie verursacht im Ergebnis hohe Verluste, die aus der Art der Berechnung des Rückkaufswertes resultieren. Diese wiederum ergibt sich aus gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen, die folgende Formel vorsehen:
Summe der eingezahlten Beiträge ohne Risikoanteile – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Kündigungsgebühr
Die Stornopauschale ist eine Gebühr, die der Versicherer bei Kündigung des Vertrages vom Rückkaufswert abzieht. Sie muss allerdings explizit im Vertrag festgehalten und dort auch der Höhe nach beziffert werden. Aus diesem Grund kommt es nicht bei allen Vertragskündigungen zum Abzug einer Stornopauschale, sie ist aber auch nicht völlig ausgeschlossen. Wenden Sie das Lebensversicherung BGH Urteil an, darf der Versicherer keine Kündigungsgebühr abziehen.
Risikoanteile sind im monatlichen Beitrag enthaltene Beträge, die nicht dem Vermögensaufbau, sondern der Absicherung eines Risikos dienen. Da Sie für diese Beiträge bereits eine Versicherungsleistung – nämlich die Absicherung beispielsweise des BU-Risikos – erhalten haben, werden sie vom auszuzahlenden Vertragsvermögen abgezogen. Auch bei Anwendung des Lebensversicherung BGH Urteils erhalten Sie keine Risikoanteile ausgezahlt.
Holen Sie mehr aus Ihrer Lebensversicherung!
Das Lebensversicherung BGH Urteil betrifft vor allem Policen aus den Jahren 1994 bis 2007. Diese Verträge lassen sich mitunter noch Jahre und Jahrzehnte nach ihrem Abschluss widerrufen. Denn die Versicherer haben damals häufig unwirksame Widerrufsbelehrungen genutzt, die dazu führen, dass die Widerrufsfrist weder beginnen noch enden konnte (Urteil des BGH, Az. IV ZR 76/11). Schätzungen zufolge sind mehr als 100 Millionen Verträge bundesweit betroffen.
Die Anwendung des Lebensversicherung BGH Urteils hat zahlreiche Vorteile. Dazu gehört, insbesondere im direkten Vergleich mit der Kündigung zum selben Zeitpunkt, die folgenden Punkte:
- Der Vertrag ist von Anfang an unwirksam. Der Versicherer hätte Ihre Beiträge nicht einziehen dürfen und muss sie daher in voller Höhe wieder auszahlen
- Der Versicherer darf weder Abschluss-, noch Verwaltungs- oder Stornogebühren vom Vertragsvermögen abziehen. Sie erhalten damit eine Auszahlung, die in der Regel in voller Höhe dem Vertragsvermögen entspricht
- Sie haben Anspruch auf Auszahlung aller Zinsen und Überschüsse, gegebenenfalls erhalten Sie zusätzlich Verzugszinsen vom Versicherer
- Der Widerruf wird sofort wirksam und damit auch die Auszahlung aus dem Vertrag sofort fällig. Sie müssen keine Kündigungsfrist abwarten
Profitieren auch Sie jetzt vom Lebensversicherung BGH Urteil und lassen Sie Ihre Police rechtlich prüfen. Sie haben die Chance, eine Auszahlung zu erhalten, die mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert liegt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!