Ein Haus zu kaufen ist häufig eine Entscheidung fürs Leben. Menschen mit Eigenheim müssen sich nicht mehr vor einer Kündigung wegen Eigenbedarf fürchten oder dass die Miete stark erhöht wird. Wer sich im Alter noch fit für Haus und Garten fühlt, möchte in den eigenen vier Wänden leben. Einen Nachteil hat die Idylle allerdings. Von dem Wert des Hauses profitieren die Bewohner nicht unmittelbar. Sie leben zwar mietfrei, doch können sie ihr Vermögen nicht verbrauchen, weil es im Haus gebunden ist.
Kommt ein Haus in die Jahre, fängt es zudem an, viel Geld zu verschlingen. Neben laufenden Nebenkosten werden kleine oder größere Reparaturen nötig. Spätestens wenn eine neue Heizung fällig wird oder das Dach saniert werden muss, kann es teuer werden. Im Alter kommt zudem oft der Wunsch auf, das Zuhause barrierefrei zu gestalten. Der bequeme Einstieg in die Badewanne oder ein Treppenlift erleichtern den Alltag, wenn gesundheitliche Beschwerden auftreten.
Wie kann ich im Alter vom Wert meiner Immobilie profitieren?
Schauen wir uns dazu die Vor- und Nachteile verschiedener Produkte an.
Die Hürden für ein Hypothekendarlehen sind hoch und nicht jeder möchte sich verschulden. Gewährt die Bank einen solchen Kredit, verlangt sie als Sicherheit Zugriff auf das Haus. Oft fordert sie auch, dass Kinder oder Enkel den Hypothekenvertrag mit unterzeichnen. Eine weitere Erschwernis ist mitunter der Abschluss einer kostspieligen Restschuld- oder Kreditausfallversicherung.
Auch die sogenannte Umkehrhypothek hat ihre Fallstricke und wird als teures Produkt angesehen.
Bei der Leibrente verkaufen Senioren ihre Immobilie und erhalten bis zu ihrem Lebensende monatlich Geld. Entscheiden sie sich für eine Einmalzahlung, wird diese mit einer niedrigeren monatlichen Zahlung kombiniert. Eine altersmäßige Obergrenze gibt es bei diesem Produkt nicht. Im Gegenteil: Bei manchen Anbietern sollten die Menschen älter als 65 oder 70 Jahre alt sein. Das hängt damit zusammen, dass die Bank die verbleibende Lebenszeit schätzt und einkalkuliert.
Beim Nießbrauch bleiben die Senioren wirtschaftliche Eigentümer und verantworten Reparaturen und Instandhaltung. Das Haus wird verkauft und sie erhalten dafür einmalig einen Betrag, keine monatliche Rente. Der Nießbrauch wird an erster Stelle im Grundbuch eingetragen und in einem Vertrag vom Notar dokumentiert. Zieht der bisherige Eigentümer aus, darf er die Immobilie sogar an Dritte vermieten.
Mit dem Teilverkauf flexibel und selbstbestimmt leben
Eine interessante Alternative und ein guter Kompromiss ist der Teilverkauf. Die Eigentümer können ihr Haus bis zur Hälfte an Engel & Völkers LiquidHome veräußern. Ihnen bleiben das Wohnrecht und das volle Nutzungsrecht, egal ob sie ein Fünftel, ein Drittel oder die Hälfte ihres Hauses verkaufen. Für die Eigentümer wird auch hier das Nießbrauchrecht eingetragen. Sie bleiben also sicher in ihrem Haus oder ihrer Wohnung.
Wir haben Christian Kuppig, Geschäftsführer von Engel & Völkers LiquidHome, gefragt, welchen Vorteil das Produkt LiquidHome gegenüber einem Hypothekendarlehen hat.
Christian Kuppig: „Der Immobilien-Teilverkauf ist in erster Linie für Menschen, die zum Beispiel aufgrund ihres Alters oder einer zu niedrigen monatlichen Rente kein klassisches Hypothekendarlehen von einer Bank erhalten. Wir bieten mit Engel & Völkers LiquidHome eine Lösung für dieses Problem an. Die Menschen können dann Liquidität aus ihrer Immobilie nutzbar machen, ohne diese komplett verkaufen zu müssen. Sie brauchen im Alter ihr gewohntes Zuhause nicht zu verlassen und können in der eigengenutzten Immobilie weiter wohnen.“
Als wirtschaftlicher Eigentümer sind die Menschen frei darin zu entscheiden, was sie am Haus verändern möchten und ob sie es altersgerecht umbauen wollen. Engel & Völkers LiquidHome bietet diesen Teilverkauf in einem fairen und transparenten Prozess an. Den Wert des Hauses stellt ein unabhängiger Gutachter mit dem hohen Standard der Hypzert-Zertifizierung fest. Beträgt der aktuelle Marktwert der Immobilie mindestens 200.000 Euro, ist ein Teilverkauf von maximal 50 Prozent möglich.
Wie läuft der Teilverkauf praktisch ab?
Wir wollen den Vorgang mit einem Zahlenbeispiel erklären.
Christian Kuppig: Nehmen wir an, Sie besitzen ein kleines Reihenhaus in attraktiver Stadtrandlage. Ihre Rente reicht gut zum Leben, aber viele Extras können Sie sich nicht erlauben. Nun möchten Sie durch einen Teilverkauf ihres Hauses mehr Geld zur Verfügung haben.
Auf Ihre Anfrage analysiert Engel & Völkers LiquidHome mithilfe einer umfangreichen Datenbank den Wert Ihres Hauses und taxiert diesen auf ungefähr 300.000 Euro. Sie beschließen daraufhin, ein Drittel an Engel & Völkers LiquidHome zu verkaufen. Der geschätzte Wert wird anschließend von einem unabhängigen und zertifizierten Gutachter konkretisiert. Dieser ermittelt sogar einen leicht höheren Marktwert für Ihr Haus, nämlich 312.000 Euro.
Nun geht alles seinen Gang und recht schnell. Engel & Völkers LiquidHome organisiert den Notartermin und lässt Ihnen rechtzeitig den Vertrag zukommen. Nachdem Sie beim Notar den Vertrag unterzeichnet haben, erhalten Sie 104.000 Euro, nämlich ein Drittel des Marktwertes.
Da Sie weiterhin das ganze Haus und nicht nur 66 Prozent bewohnen und nutzen, zahlen Sie für dieses Drittel jeden Monat eine Nutzungsgebühr. Das entspricht einer Miete für den Teil des Gebäudes, der Ihnen nicht mehr gehört. Die Nutzungsgebühr beträgt drei Prozent des Teilankaufspreises und wird jeweils für ein Jahr festgelegt. Möchten Sie über zehn Jahre einen fixen Betrag zahlen, beläuft sich dieser auf 3,5 Prozent. Bleibt die Nutzungsgebühr über zehn Jahre gleich, haben Sie eine hohe Planungssicherheit.
Was sind die Vorteile und Besonderheiten des Teilverkaufs?
Christian Kuppig: Das Geld aus dem Verkauf können die Eigentümer nach Wunsch verwenden, um ihre Rente aufzubessern und sich etwas zu gönnen. Wer eine Weltreise machen will, sich ein kostspieliges Hobby zulegt oder das Studium des Lieblingsenkels finanzieren möchte, hat nun das nötige Kleingeld. Ein anderer nutzt das Geld, um sein Haus barrierefrei umzubauen oder Pflegekosten zu bezahlen.
Ein weiterer Vorteil: Sollten Sie sich für den Teilverkauf entscheiden und danach im Lotto gewinnen, können Sie Ihren Anteil unkompliziert zurückkaufen. Sie zahlen dann die vertraglich vereinbarte Abwicklungsvergütung von drei Prozent auf den aktuellen Marktwert. Das Gleiche gilt auch für die Erben.
In der Altersgruppe der Senioren gibt es manche Ehepaare, bei denen der Ehemann alleiniger Eigentümer des Hauses oder der Eigentumswohnung ist.
Müssen Ehepaare vor dem Teilverkauf die Ehefrau ins Grundbuch eintragen oder das Testament umschreiben, damit sie abgesichert ist?
Christian Kuppig: Das ist möglich, aber keine zwingende Voraussetzung. Wenn der Ehemann der alleinige Eigentümer ist, bekommt die Ehefrau zusätzlich das Nießbrauchrecht. Somit ist gewährleistet, dass auch die Frau bis zu Ihrem Lebensende in der Immobilie wohnen bleiben kann.
Vielen Dank für das Gespräch.