Im Alter von 59plus ist es noch ein weiter Weg bis zur Rente. Viele Vorruheständler entscheiden sich in dieser Lebensphase für einen beruflichen oder privaten Neubeginn. Auch Fernreisen oder der Erwerb von Immobilien zählen zu den Interessen der älteren Generation.
Planung eines neuen Lebensabschnitts
Wenn die Kinder erwachsen geworden sind und das Elternhaus verlassen haben, konzentrieren sich Erwachsene wieder auf ihre eigenen Hobbys und Vorlieben. Unabhängig von der Jahreszeit zieht es auch ältere Reisende immer mehr in die Ferne. Die Zeit vor dem Renteneintritt sollten wir jedoch auch zur Planung des neuen Lebensabschnitts nutzen. Auch wenn der Umzug in ein Seniorenheim noch in weiter Ferne liegt, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit der Thematik zu befassen. Informationen sowie Tipps zum Umgang mit dem Pflegegesetz und Pflegerecht sind in Ratgeber-Artikeln bei diesem unabhängigen Portal für Wohnen und Leben im Alter zu finden.
In Deutschland gibt es kein einheitliches Pflegegesetz, sodass die rechtlichen Aspekte zur Pflege älterer Menschen in den zwölf Sozialgesetzbüchern (SGB) geregelt sind. Bei den gesetzlichen Regelungen werden vor allem Rechte und Ansprüche von Pflegebedürftigen berücksichtigt. Das neue Pflegestärkungsgesetz trat erst vor einigen Jahren in Kraft trat. Es wurde mit dem Zweck, die soziale Pflegeversicherung zu modernisieren, geschaffen. Seit 2015 stiegen die Leistungssätze für demenzkranke Versicherte und Pflegebedürftige in den Pflegestufen 0 bis 3 um durchschnittlich vier Prozent. Darüber hinaus können Betroffene seitdem höhere Zuschüsse für die notwendige altersgerechte Wohnraumanpassung in Anspruch nehmen.
Nachdem im Jahr 2017 eine Umstrukturierung in der Pflegeversicherung erfolgt ist, wird den Versicherten innerhalb der fünf neuen Pflegegrade gemäß der noch vorhandenen Selbstständigkeit der richtige Status zugeteilt, sodass entsprechende Leistungen gewährt werden können. Gleichzeitig wurde 2015 mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) auch eine Pflegezeit eingeführt. Diese erlaubt berufstätigen Angehörigen pflegebedürftiger Menschen unter bestimmten Bedingungen eine befristete Freistellung vom Arbeitsverhältnis. Alternativ besteht die Möglichkeit, in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren in Teilzeit zu arbeiten.
Krankheitsvorbeugung und häusliche Pflege
Im Rahmen der Krankheitsvorbeugung (Prävention) will der Gesetzgeber nun auch Pflegeheime, Kindergärten, Schulen sowie Arbeitgeber dabei unterstützen, gesundheitsfördernde Maßnahmen zu ergreifen. Für Angehörige, die sich dazu entscheiden, ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder selbst zu pflegen, ist die häusliche Pflege mit einem erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden. Darüber hinaus entstehen auch enorme Kosten für Medikamente, Hilfsmittel oder barrierefreie Umbauten.
Ein Großteil der Pflegekosten für die ambulante Pflege oder das Pflegeheim können wir grundsätzlich von der Steuer absetzen. Das gilt auch für den Rollator oder den Hausnotruf. Außerdem besteht die Möglichkeit, regelmäßig entstehende Pflegekosten in der Steuererklärung bei den außergewöhnlichen Belastungen einzutragen. Ein wichtiger Aspekt für die Pflege im Alter ist das Sozialrecht. Falls die notwendigen Mittel fehlen, besteht gemäß dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) das Recht, Sozialleistungen zu beantragen.
Bei geringem Pflegebedarf, wenn wir keine Leistungen aus der Pflegeversicherung beanspruchen können, sind soziale Pflegeleistungen oft die einzige Alternative. Sie decken die Kosten für die nötige Versorgung. Ein Anspruch auf soziale Zusatzleistungen besteht ebenfalls bei besonders hohem Pflegebedarf. Vor allem falls die benötigen Leistungen nicht vollständig durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind.