Es ist ein großer Schock, wenn ein Familienmitglied ohne Vorerkrankung plötzlich aus dem Leben scheidet. Angehörige trifft dieses Ereignis demnach völlig häufig unvorbereitet, so dass einige wichtige Frage offen bleiben. Welche Formalitäten und Pflichten haben Angehörige? Wer muss den Bestatter beauftragen? Und welche Unterlagen des Verstorbenen sollten unbedingt gut aufbewahrt werden? Damit man in den ersten Tagen eines plötzlichen Todesfalls in der Familie keinen unnötigen Stress produziert und keinen Fehler macht, haben wir Ihnen hier ein paar hilfreiche Informationen zusammengestellt.
Nach der Ausstellung eines Totenscheins durch einen Arzt und dem Ausschließen von Fremdverschulden müssen sich Angehörige um die Organisation der Beerdigung und den Nachlass des Verstorbenen kümmern. Hierfür sind in den meisten Fällen die engsten Familienmitglieder zuständig, so dass sich Ehepartner oder die Kinder des Verstorbenen um alle weiteren Schritte kümmern. Viele Menschen im Alter haben für den eigenen Tod mittlerweile eine Art Notfallmappe erstellt, dem nicht nur eine Bestattungsvorsorge entnommen werden kann, sondern auch der Nachlass geklärt werden kann.
Ist ein letzter Wunsch nicht hinterlegt, kommt es nicht selten vor, dass Familienmitglieder bei den Planungen einer anschließenden Beerdigung so gar in Streit verfallen. Damit man in der Zeit der Trauer und des Gedenkens nicht große Diskussionen auslöst, gibt es im Folgenden einige nützliche Tipps und Tricks, um sich nach einem Todesfall in der Familie richtig zu verhalten.
Auch, wenn es schwerfällt: Klaren Kopf bewahren und organisiert vorgehen!
Viele Angehörige sind gerade in den ersten Tagen nach einem Todesfall schlichtweg überfordert und können klaren Gedanken fassen. Dabei ist ein kühler Kopf genau in dieser Situation wichtig. Denn nach einem Todesfall in der Familie gibt es einige wichtige Schritte zu beachten. Bis zur Beisetzung muss die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Angehörige müssen hier einige wichtige Unterlagen des Verstorbenen wie den Personalausweis, die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde mitbringen.
Zudem muss man sich Friedhofsverwaltung kurz schließen, um die Bestattung und Grabstätte zu bestimmen. Auch die Trauerfeier muss geplant werden. Zudem gibt es noch die Aufgabe für die Hinterbliebene allen wichtigen Kontakten des Verstorbenen zu informieren. So muss nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch Freunden Bescheid gegeben werden. Zu guter Letzt sollte auch noch das Testament beantragt werden, um den Nachlass des Verstorbenen nach seinen Wünschen aufzuteilen.
Laufende Verträge schnell kündigen
Das Leben ist vergänglich, was Angehörige auch in der schwersten Trauer akzeptieren müssen. Um laufende Kosten des Verstorbenen nicht zu einer finanziellen Belastung für Angehörige werden zu lassen, sollten laufende Verträge sofort gekündigt werden. Im Todesfall greift ein Sonderkündigungsrecht, so dass sich sämtlich Versicherungen und Verträge schnell und unkompliziert auflösen lassen. Dafür ist es oftmals notwendig, die Sterbeurkunde als Nachweis bereitzuhalten.
Den Nachlassen nach der Beisetzung aufteilen
Auch, wenn die Trauer bei den Hinterbliebenen groß ist, gibt es einige rechtliche Formalitäten zu klären. So auch beim Erbe des Verstorbenen. Neben dem gesetzlichen Pflichtanteil für Angehörige können auch persönliche Wertgegenstände unter den Hinterbliebenen aufgeteilt werden. Am einfachsten gelingt die Aufteilung des Nachlasses, wenn ein Testament verfasst wurde. Ohne Testament müssen persönliche Gegenstände nach einer Abstimmung unter den Angehörigen aufgeteilt werden.