Für eine Selbstständigkeit und damit für einen Neuanfang ist es nie zu spät. Nicht wenige Menschen, die das Alter von 50 Jahren mehr oder weniger weit überschritten haben, träumen von einem Beruf, den sie in ihrer Jugend erlernen wollten oder der sie schon immer fasziniert hat.
Eine selbstständige Tätigkeit hat Vorteile: Sie sind Ihr eigener Chef und haben die Wahl, ob Sie allein arbeiten oder einen beziehungsweise mehrere Mitarbeiter einstellen möchten. Planen Sie, für die Umsetzung Ihrer Geschäftsidee Mitarbeiter zu suchen, müssen Sie sich der Aufgaben bewusst sein, die mit der Anstellung in Zusammenhang stehen. Dazu gehören nicht nur die Einsatzplanung und die Gewährung von Urlaubstagen, sondern auch die monatliche Erstellung einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung.
Hoher Anspruch an die Lohn- und Gehaltsabrechnung
In großen Betrieben, aber auch im Mittelstand beschäftigen viele Unternehmer einen Buchhalter. Dabei handelt es sich um einen Mitarbeiter, der eine Ausbildung in der Buchhaltung absolviert hat. Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass die Erstellung einer Lohnabrechnung Vorkenntnisse voraussetzt. Diese Kenntnisse müssen Sie sich aneignen, wenn Sie selbst keinen Buchhalter beschäftigen möchten.
Da sich die Vorgaben vonseiten der Regierung in unregelmäßigen Abständen ändern, ist die Weiterbildung mit der Aneignung von aktuellen Kenntnisse unerlässlich. Dies alles kostet Zeit, und es können dennoch Fehler passieren. Für diese Fehler sind Sie als Unternehmer verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn Sie nur einen Mitarbeiter in Ihrem kleinen Unternehmen beschäftigen.
Selbständigkeit: Lohnabrechnung auslagern
Es gibt eine Alternative zwischen der Eigenleistung und der Beschäftigung eines Buchhalters. Dies lohnt sich in der Regel nicht, wenn Sie nur ein kleines Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern führen. Der Buchhalter ist zu teuer, und Sie hätten zu wenige Aufgaben, die Sie ihm übertragen können. Doch mit der Auslagerung der Lohnabrechnung gibt es eine Alternative, die von einigen Dienstleistern auf spezielle Branchen angepasst wurde.
Sind Sie im medizinischen Bereich tätig, kann der Abrechnungsservice für Zahnärzte für Sie eine große Hilfe sein. Sie geben lediglich die monatliche Lohnabrechnung an einen externen Dienstleister ab. Somit bekommen Sie eine professionelle Dienstleistung, ohne dass Sie dafür einen Experten engagieren können. So füllt das Outsourcing der Lohnabrechnung eine Lücke zwischen der Beschäftigung eines Mitarbeiters für die Buchhaltung und der Eigenleistung.
Mit der Auslagerung der Lohnabrechnung ergeben sich für Sie verschiedene Vorteile:
* Die Abrechnung erfolgt stets gemäß der aktuellen Vorschriften
* Änderungen an der Gesetzgebung werden sofort eingearbeitet
* Fehler in der Form oder den Inhalten der Abrechnung sind ausgeschlossen
* Sie können die Dienstleistung auch für einen Mitarbeiter in Anspruch nehmen
* Sie haben die Möglichkeit, die Form des Kopfes der Lohnabrechnung selbst zu bestimmen
So können Sie die Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter in einer individuellen Form abliefern. Sie entscheiden sich für eine Lösung, die Ihnen die Option bietet, sich auf Ihr Tagesgeschäft zu konzentrieren und nicht viel Zeit für Dinge opfern zu müssen, mit denen Sie sich ausgiebig beschäftigen müssen.