Den Lebensabend gemeinsam mit dem Partner und der Familie zu verbringen – das wünschen sich die meisten Menschen in Deutschland. Pflegebedürftigkeit ändert an diesem Lebensideal nichts. Auch wenn das Treppensteigen schwerer fällt und im Alltag Hilfe benötigt wird, bleiben ältere Leute am liebsten in der vertrauten Umgebung.
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das Anfang 2017 in Kraft getreten ist, berücksichtigt diesen weitverbreiteten Wunsch. Pflegende Angehörige erhalten bessere und flexiblere finanzielle Unterstützung. Ebenfalls neu sind erweiterte Möglichkeiten, einen Zuschuss für die altersgerechte Anpassung des Wohnraums zu beantragen.
Was ist unter Wohnumfeldverbesserung zu verstehen?
Hinter dem sperrigen Begriff „Wohnumfeldverbesserung“ verstecken sich Maßnahmen, die älteren Menschen das Leben in der vertrauten Umgebung erleichtern oder erst ermöglichen. Wer beispielsweise trotz eingeschränkter Bewegungsfähigkeit selbstständig das Haus verlassen kann, weiß diese Freiheit zu schätzen und zu genießen. Zufriedenheit und Selbstbewusstsein wirken sich nicht nur positiv auf die Lebensfreude des pflegebedürftigen Menschen aus. Auch die pflegenden Angehörigen erfahren eine Erleichterung.
Ein Beispiel für eine solche Maßnahme ist der Einbau eines Treppenlifts. Körperliche Defizite im Bereich der Mobilität können so durch die Technik weitgehend ausgeglichen werden. Ein Treppenlift erlaubt Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit, sich ohne Hilfe innerhalb des eigenen Zuhauses fortzubewegen. Diese Freiheit bringt eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität mit sich.
Selbst pflegebedürftige Menschen, die im Obergeschoss oder über mehrere Ebenen wohnen, können so weiterhin in den eigenen vier Wänden leben.
Ist ein Treppenlift nicht zu teuer?
Eine wichtige Neuerung im Zweiten Pflegestärkungsgesetz ist, dass schon ab Pflegegrad 1 Umbaumaßnahmen bezuschusst werden. Das heißt, selbst geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten berechtigen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dann kann beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts mit bis zu 4.000 Euro gefördert werden.
Wenn beide Ehepartner einen Anspruch haben, verdoppelt sich der Zuschuss auf 8.000 Euro pro Maßnahme. Bis zu 16.000 Euro werden ausgezahlt, wenn mehrere Anspruchsberechtigte in einer Wohnung oder in einem Haus leben. Übrigens können nicht nur Eigenheimbesitzer einen Zuschuss der Pflegekasse beantragen, sondern auch Nutzer einer Mietimmobilie.
Bei Interesse Beratung in Anspruch nehmen
Sie sind überzeugt, dass Ihnen ein Treppenlift zu mehr persönlicher Freiheit verhilft? Dann lassen Sie sich beraten! Die Mitarbeiter von thyssenkrupp Home Solutions helfen Ihnen nicht nur bei Fragen zur Einbausituation und der technischen Konzeption Ihres Treppenlifts. Sie unterstützen Sie auch bei der Antragstellung für Fördermittel.
Unsere Tipps:
- Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin zuhause
- Binden Sie Ihre Angehörigen in die Entscheidungsfindung mit ein
- Entscheiden Sie in aller Ruhe
- Stellen Sie vor dem Einbau eines Treppenlifts einen Antrag auf Bezuschussung beziehungsweise Kostenübernahme
Sollte die Pflegekasse beziehungsweise die Krankenkasse nicht der richtige Ansprechpartner für einen Zuschuss sein, dann kommen andere Fördermöglichkeiten in Betracht. Die Berufsgenossenschaft kann zuständig sein, wenn die Mobilitätseinschränkung Folge eines Arbeitsunfalls ist. In bestimmten Fällen kommen auch die Rentenversicherung oder das Sozialamt als Ansprechpartner in Frage.