Stirbt ein naher Angehöriger, ist das für die Familie oft kaum zu glauben. Trauer und nicht wahrhaben wollen, manchmal auch Wut und Verzweiflung sind die dominierenden Gefühle. Leider ist zunächst oft gar nicht die Zeit, diese Gefühle zuzulassen. Die Liste organisatorischer Aufgaben rund um die Beerdigung ist lang, doch es gibt noch mehr Formalitäten, um die sich die trauernden Angehörigen kümmern müssen. Bevor jedoch Bankkonten gesichtet, Daueraufträge gestoppt und Verträge gekündigt werden, wird als Erstes der Erbschein benötigt. Wir gehen der Frage nach, um was es sich bei diesem Dokument genau handelt und wie es beschafft werden kann.
Die richtige Adresse, um den Erbschein zu beantragen, ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt lebte und gemeldet war. Sie können dort persönlich vorsprechen oder ihn schriftlich beantragen. Das Nachlassgericht ist ein Teil des Amtsgerichtes.
Wie viel kostet der Erbschein und wer darf ihn beantragen?
Hat der Erblasser ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag erstellt, ist es nicht nötig, einen Erbschein zu beantragen. Haben Sie für den verstorbenen Ehepartner eine Konto- oder Vorsorgevollmacht, ist das Dokument unter Umständen auch entbehrlich. Lassen Sie sich in solchen Fällen beraten, bevor Sie Geld ausgeben, um den Erbschein zu beantragen.
In allen anderen Fällen kann der Erbe oder die Erbin oder eine Gruppe von Erben den kostenpflichtigen Antrag auf einen Erbschein stellen. Dabei müssen die Erben nachweisen, dass sie erbberechtigt sind. Auch ein Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Gläubiger hat das Recht, einen Erbschein zu beantragen. Die Kosten für das Dokument sind keine pauschale Gebühr, sondern richten sich nach der Höhe des Reinvermögens. Mit Reinvermögen ist gemeint, dass eventuell vorhandene Schulden zunächst vom Vermögen abgezogen werden. Die Ausstellung des Erbscheins kann bei einem sehr geringen Vermögen um die hundert Euro kosten, es können aber auch einige Tausend Euro Gebühr anfallen.
Wann und wofür brauchen Sie den Erbschein?
Der Erbschein erklärt, wer Erbe ist und welchen Anteil der Erbe oder die Erben erhalten, abhängig von der gesetzlichen Erbfolge.
Erben Sie eine Immobilie, müssen Sie sich als neuer Besitzer in das Grundbuch eintragen lassen. Damit das Grundbuchamt die Umschreibung vornimmt, müssen Sie einen Erbschein vorlegen. Die Ausnahme ist auch hier wieder, dass ein notarielles Testament vorliegt. Haben Sie keine Kontovollmacht, verlangen die meisten Banken die Vorlage eines Erbscheins, damit Sie bestehende Bankkonten auflösen oder umschreiben können.
Welche Unterlagen fordert das Nachlassgericht, um den Erbschein auszustellen?
Fordern Sie die Ausstellung eines Erbscheins, müssen Sie zunächst Ihre Identität durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses belegen. Des Weiteren benötigen Sie die Sterbeurkunde des Erblassers. Das Standesamt am Sterbeort stellt das Dokument aus und häufig bieten Bestatter an, sich um diese Formalie zu kümmern. Das kann eine Erleichterung sein, da das Gesetz vorsieht, dass Sie die Sterbeurkunde bereits spätestens am dritten Werktag nach dem Tod Ihres Angehörigen beantragen müssen.
Bedenken Sie, dass Sie möglicherweise an verschiedenen Stellen eine Originalsterbeurkunde vorlegen müssen. Daher empfiehlt es sich, beim Standesamt gleich mehrere Exemplare zu bestellen. Je nach Gemeinde sind die ersten Exemplare kostenfrei, danach fällt eine Gebühr an. Neben dem Nachlassgericht erbitten häufig Banken und Versicherungen ein solches Original. Für andere Zwecke reicht hingegen eine Kopie dieses Dokuments. Das ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ein Zeitungsabo oder eine Vereinsmitgliedschaft des Verstorbenen kündigen wollen.
Wann geben Sie eine eidesstattliche Versicherung ab?
Um den Erbschein zu beantragen, müssen Sie dem Amt des Weiteren zahlreiche Unterlagen vorlegen. Dazu gehören die Adressen, Geburts-, Heirats- und eventuell Sterbeurkunden zu allen als Erben infrage kommenden Personen. Liegen bestimmte Dokumente nicht vor, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Diese können Sie kostenpflichtig beim Nachlassgericht oder einem Notar Ihrer Wahl abgeben.