Das in Deutschland noch sehr junge Berufsfeld der Podologie geht tatsächlich bis ins antike Griechenland zurück. Heute leitet sich der Begriff aus dem griechischen Wort podos für Fuß und logos für Lehre ab.
In den schriftlichen Überlieferungen von Hippokrates, der rund 400 Jahre vor Christus lebte, finden sich bereits erste Verweise auf das Fußübel Hornhaut. Bis ins 18. Jahrhundert wurde der Bereich der Fußpflege häufig in der Doppeltätigkeit als „Zahnkünstler“ und „Hühneraugenoperateur“ angeboten.
Lange erhielt die medizinische Fußpflege nicht die angemessene Beachtung, die wir der Gesundheit unserer Füße zukommen lassen sollten, denn schließlich tragen uns diese im besten Fall unser Leben lang. Erst mit der Einführung des Podologengesetzes am 2. Januar 2002 wurde die Berufsbezeichnung zum geschützten Begriff. Nur wer eine in der Regel zweijährige Ausbildung mit Abschlussprüfung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule absolviert, darf den Titel „Podologe“ oder „medizinischer Fußpfleger“ führen. Dadurch konnte endlich eine klare Abgrenzung zur kosmetischen Fußpflege vorgenommen werden.
Podologie: für die Fußgesundheit
Während die kosmetische Fußpflege sich vorwiegend um die Schönheit der Füße sorgt, beschäftigt sich die Podologie vor allem mit der Gesundheit der Füße. Medizinische Fußpfleger sind vor allem darauf spezialisiert, rechtzeitig Veränderungen an Haut und Nägeln zu erkennen, die eine ärztliche Behandlung erforderlich machen und dürfen diese teilweise selbst vornehmen.
Darüber hinaus arbeiten Podologen eng mit Ärzten und verwandten Berufsfelder wie etwa Physiotherapeuten zusammen. Spezielle Geräte zur Haut- und Nagelpflege, wie sie in der medizinischen Fußpflege verwendet werden, sind insbesondere bei krankhaften Veränderungen an den Füßen vor der kosmetischen oder sogar heimischen Pflege grundsätzlich vorzuziehen. Podologen besitzen nicht zuletzt ganz andere Möglichkeiten und Auflagen ihre Instrumente und Hilfsmittel zu desinfizieren.
Sofern eine medizinische Notwendigkeit für eine fachgerechte Fußpflege vorliegt – und dies ist besonders bei Diabetikern häufig der Fall – sind die gesetzlichen Krankenkassen zu einer Kostenübernahme verpflichtet. Podologen zählen zu den Gesundheitsfachberufen und können die Kosten direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Wenn Sie einen ausgebildeten Podologen in Ihrer Nähe suchen, können Sie das Onlineangebot des Deutschen Verbands für Podologie (ZFD) e.V. nutzen und hier einen medizinischen Fußpfleger in Ihrer Nähe finden.